Inklusion & Zugänglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass diese Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Hier lesen Sie, was wir umgesetzt haben und wo es noch Lücken gibt.

Stand: Juni 2026 · Erstellt am 1. Juni 2026

1. Rechtsgrundlage

Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit dieser Website im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt. Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

2. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die unter dieser Domain erreichbare Website der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH einschließlich der hier eingebundenen Formulare und interaktiven Elemente. Nicht erfasst sind externe Dienste und Inhalte Dritter, die wir nur verlinken oder einbetten und auf deren Gestaltung wir keinen unmittelbaren Einfluss haben.

3. Angestrebte Konformität

Als Zielmaßstab orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Diese Anforderungen decken sich weitgehend mit den über die harmonisierte Norm EN 301 549 in das BFSG einbezogenen Vorgaben. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Stufe vollständig und durchgängig zu erreichen.

4. Stand der Umsetzung

Diese Website wurde von Grund auf mit Blick auf Zugänglichkeit entwickelt. Folgende Maßnahmen sind bereits umgesetzt:

  • Alternativtexte: Aussagekräftige Bilder und Grafik-Platzhalter tragen beschreibende Alternativtexte bzw. aria-label; rein dekorative Grafiken sind als solche ausgezeichnet.
  • Tastaturbedienung: Alle interaktiven Elemente – Navigation, Akkordeons, Formulare und Links – sind vollständig per Tastatur erreichbar und bedienbar.
  • Kontraste: Text- und Bedienelemente sind so gestaltet, dass sie die geforderten Kontrastverhältnisse der Stufe AA einhalten.
  • Semantisches HTML: Überschriftenhierarchie, Listen, Tabellen und Landmark-Bereiche sind semantisch korrekt ausgezeichnet, mit genau einer Hauptüberschrift je Seite.
  • ARIA: Dort, wo native HTML-Semantik nicht ausreicht, ergänzen wir zurückhaltend ARIA-Attribute, etwa zur Auszeichnung von auf- und zuklappbaren Bereichen.
  • Fokus-Sichtbarkeit: Der Tastaturfokus ist jederzeit deutlich sichtbar, sodass die aktuelle Position auf der Seite klar erkennbar bleibt.
  • Reduzierte Bewegung: Animationen respektieren die Systemeinstellung prefers-reduced-motion und werden bei entsprechender Präferenz reduziert oder deaktiviert.

5. Bekannte Einschränkungen

Wir möchten ehrlich sein: Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei. Aktuell bekannt sind uns insbesondere folgende Punkte:

  • Einzelne eingebettete Inhalte Dritter (zum Beispiel externe Karten- oder Mediendienste) entsprechen möglicherweise nicht in vollem Umfang der Stufe AA, da wir deren Gestaltung nicht selbst steuern.
  • Einige ältere, herunterladbare Dokumente liegen noch nicht in einem vollständig barrierefreien Format vor; wir stellen diese auf Anfrage in zugänglicher Form bereit.
  • Sehr komplexe Tabellen werden derzeit überarbeitet, um die Zuordnung von Werten zu Überschriften für Screenreader weiter zu verbessern.

Diese Punkte stehen auf unserer Aufgabenliste. Sollten Ihnen weitere Barrieren auffallen, freuen wir uns über einen Hinweis.

6. Feedback und Kontakt

Ist Ihnen eine Barriere begegnet, oder benötigen Sie eine Information in einem zugänglichen Format? Melden Sie sich gerne bei uns – wir nehmen jeden Hinweis ernst und bemühen uns um eine zeitnahe Lösung.

Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH
E-Mail: service@psgewinn.de

Alternativ erreichen Sie uns über das Formular auf unserer Kontaktseite. Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welchem Element die Barriere aufgetreten ist.

7. Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsstelle

Sind Sie mit unserer Antwort auf Ihre Rückmeldung nicht zufrieden oder haben Sie binnen angemessener Frist keine zufriedenstellende Reaktion erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) besteht ein kostenfreies Schlichtungsverfahren, das eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit ermöglicht.

Zuständig ist die Schlichtungsstelle nach dem BGG bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos; die Einschaltung einer rechtlichen Vertretung ist nicht erforderlich.