Selbstbestimmt eine Grenze ziehen

Selbstausschluss und Spielsperre

Manchmal ist die wirksamste Schutzmaßnahme, eine klare Grenze zu setzen. Mit dem Selbstausschluss können Sie sich freiwillig von der Teilnahme an der PS-Gewinn Soziallotterie sperren lassen – und auf Wunsch zusätzlich auf Werbung verzichten.

Was bedeutet Selbstausschluss?

Beim Selbstausschluss erklären Sie verbindlich, für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr an unserer Soziallotterie teilnehmen zu wollen. Während der Sperre können Sie keine neuen Lose erwerben, und bestehende Spar-Lose werden entsprechend beendet. Die Sperre ist ein bewusstes Werkzeug der Selbstkontrolle: Sie nimmt Ihnen in einem ruhigen Moment eine Entscheidung ab, die Ihnen in einem schwächeren Moment schwerfallen könnte.

Hinweis zur Variante A: keine OASIS-Anbindung Als Soziallotterie sind wir nicht an das übergreifende Sperrsystem OASIS angebunden. Die Sperre und der Werbeverzicht erfolgen deshalb direkt über uns als Anbieter und gelten ausschließlich für die PS-Gewinn Soziallotterie – nicht automatisch für andere Glücksspielangebote.

So funktioniert die Spielsperre

Der Selbstausschluss läuft unkompliziert in drei Schritten ab:

1

Antrag stellen

Teilen Sie uns Ihren Wunsch nach einer Sperre mit – schriftlich über unser Kontaktformular, per E-Mail an service@psgewinn.de oder telefonisch. Geben Sie die gewünschte Dauer an.

2

Bestätigung

Wir prüfen Ihren Antrag, richten die Sperre ein und bestätigen Ihnen den Beginn sowie das Ende der Sperrzeit schriftlich. Ab diesem Zeitpunkt ist keine Teilnahme mehr möglich.

3

Dauer & Aufhebung

Sie wählen die Dauer selbst – mindestens drei Monate, auf Wunsch unbefristet. Eine Aufhebung ist frühestens nach Ablauf der Mindestdauer und nur auf Ihren ausdrücklichen, schriftlichen Antrag möglich.

Werbeverzicht: keine Ansprache mehr

Unabhängig von einer vollständigen Sperre können Sie auch gezielt auf Werbung verzichten. Das ist sinnvoll, wenn Sie zwar grundsätzlich teilnehmen möchten, aber nicht durch Angebote, Newsletter oder Postsendungen zum Spielen angeregt werden wollen.

  • Newsletter abbestellen. Nutzen Sie den Abmeldelink am Ende jeder E-Mail oder teilen Sie uns Ihren Wunsch direkt mit.
  • Postwerbung stoppen. Auf Anfrage nehmen wir Sie von allen postalischen Werbeaussendungen aus.
  • Telefon- und E-Mail-Werbung. Auch personalisierte Werbung per Telefon oder E-Mail stellen wir auf Wunsch vollständig ein.

Ihre Entscheidung setzen wir zeitnah um. Pflichtinformationen zu Ihrem Vertrag – etwa zu Kündigung oder Sperre selbst – sind davon ausgenommen, da wir gesetzlich zu deren Übermittlung verpflichtet sind.

Eine Sperre ist ein Zeichen von Stärke Wenn Sie über eine Sperre nachdenken, weil das Spielen Sie belastet, sprechen Sie zusätzlich mit einer Beratungsstelle. Das BZgA-Beratungstelefon 0800 1 37 27 00 berät kostenfrei und anonym.

Mehr zum Thema

Einen Überblick über alle Schutzmaßnahmen, Limits und einen anonymen Selbsttest finden Sie auf der Seite Spielerschutz. Konkrete, kostenlose Hilfe für sich oder Angehörige bietet die Seite Hilfe bei Spielsucht.

Sperre oder Werbeverzicht einrichten

Stellen Sie Ihren Antrag bequem und vertraulich über unser Serviceteam.

Zum Kontakt