Antrag stellen
Teilen Sie uns Ihren Wunsch nach einer Sperre mit – schriftlich über unser Kontaktformular, per E-Mail an service@psgewinn.de oder telefonisch. Geben Sie die gewünschte Dauer an.
Manchmal ist die wirksamste Schutzmaßnahme, eine klare Grenze zu setzen. Mit dem Selbstausschluss können Sie sich freiwillig von der Teilnahme an der PS-Gewinn Soziallotterie sperren lassen – und auf Wunsch zusätzlich auf Werbung verzichten.
Beim Selbstausschluss erklären Sie verbindlich, für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr an unserer Soziallotterie teilnehmen zu wollen. Während der Sperre können Sie keine neuen Lose erwerben, und bestehende Spar-Lose werden entsprechend beendet. Die Sperre ist ein bewusstes Werkzeug der Selbstkontrolle: Sie nimmt Ihnen in einem ruhigen Moment eine Entscheidung ab, die Ihnen in einem schwächeren Moment schwerfallen könnte.
Hinweis zur Variante A: keine OASIS-Anbindung Als Soziallotterie sind wir nicht an das übergreifende Sperrsystem OASIS angebunden. Die Sperre und der Werbeverzicht erfolgen deshalb direkt über uns als Anbieter und gelten ausschließlich für die PS-Gewinn Soziallotterie – nicht automatisch für andere Glücksspielangebote.
Der Selbstausschluss läuft unkompliziert in drei Schritten ab:
Teilen Sie uns Ihren Wunsch nach einer Sperre mit – schriftlich über unser Kontaktformular, per E-Mail an service@psgewinn.de oder telefonisch. Geben Sie die gewünschte Dauer an.
Wir prüfen Ihren Antrag, richten die Sperre ein und bestätigen Ihnen den Beginn sowie das Ende der Sperrzeit schriftlich. Ab diesem Zeitpunkt ist keine Teilnahme mehr möglich.
Sie wählen die Dauer selbst – mindestens drei Monate, auf Wunsch unbefristet. Eine Aufhebung ist frühestens nach Ablauf der Mindestdauer und nur auf Ihren ausdrücklichen, schriftlichen Antrag möglich.
Unabhängig von einer vollständigen Sperre können Sie auch gezielt auf Werbung verzichten. Das ist sinnvoll, wenn Sie zwar grundsätzlich teilnehmen möchten, aber nicht durch Angebote, Newsletter oder Postsendungen zum Spielen angeregt werden wollen.
Ihre Entscheidung setzen wir zeitnah um. Pflichtinformationen zu Ihrem Vertrag – etwa zu Kündigung oder Sperre selbst – sind davon ausgenommen, da wir gesetzlich zu deren Übermittlung verpflichtet sind.
Eine Sperre ist ein Zeichen von Stärke Wenn Sie über eine Sperre nachdenken, weil das Spielen Sie belastet, sprechen Sie zusätzlich mit einer Beratungsstelle. Das BZgA-Beratungstelefon 0800 1 37 27 00 berät kostenfrei und anonym.
Einen Überblick über alle Schutzmaßnahmen, Limits und einen anonymen Selbsttest finden Sie auf der Seite Spielerschutz. Konkrete, kostenlose Hilfe für sich oder Angehörige bietet die Seite Hilfe bei Spielsucht.
Stellen Sie Ihren Antrag bequem und vertraulich über unser Serviceteam.